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Bauausführung

Ausschreibung, Vergabe, Projektleitung

Egal was Sie bauen wollen, wir planen für Sie und sind Ihr Planungs- und Ingenieurbüro für die sorgenfreie Umsetzung.
Wir bieten Ihnen alle Leistungsphasen der HOAI an.
Nachdem die Werkplanung abgeschlossen wurde erfolgt die Ausschreibung,
die Vergabe und anschließend die Projekt- oder Bauleitung.

Ausschreibung und Vergabe
(LPh 6+7 HOAI)

Für die Ausschreibungsphase wird in der Leistungsphase 6 die Vergabe vorbereitet. Auf Basis der Ausführungsplanung werden nun die Massen und Mengen ermittelt und Leistungsbeschreibungen und/oder Leistungsverzeichnisse für die verschiedenen Gewerke aufgestellt.

Auf Wunsch erstellen wir auch Raumbücher und Kostenübersichten mit den Auswertungen der Fachplaner.

Nach Fertigstellung der Leistungsverzeichnisse wirken wir in der Leistungsphase 7 bei der Vergabe mit. D.h. wir versenden die Leistungsverzeichnisse an geeignete Unternehmer, prüfen deren Angebote und werten diese aus. Unser Planungs- und Ingenieurbüro erstellt Preisspiegel um Ihnen die Vergabe an einen passenden Unternehmer zu erleichtern. Auf Wunsch wirken wir auch bei den Verhandlungen mit den Unternehmern mit und erstellen einen Kostenanschlag und die Kostenkontrolle.

Da wir bereits seit über 20 Jahren in der Region Mittelfranken, Nürnberg, Weißenburg, Ingolstadt und darüber hinaus tätig sind, haben wir gute Kontakte zu regionalen und zuverlässigen Handwerksbetrieben. Auf Grund dieser Erfahrung können wir Ihnen eine reibungslose Abwicklung Ihres Bauvorhabens versichern.

Leistungen LPh 6-7

Die Vorbereitung der Vergabe (LPh 6)

  • Massenermittlung als Grundlage für Leistungsbeschreibungen
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
  • Abstimmen und koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke
  • Ggf. Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Raumbuch

Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7)

  • Einholen, prüfen und auswerten der Angebote, aufstellen eines Preisspiegels
  • Verhandlung mit Bietern und Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Kostenanschlag und Kostenkontrolle

Projektleitung
(LPh 8 HOAI)

Die Objektüberwachung auch Projekt- oder Bauleitung genannt umfasst die eigentliche Abwicklung des Bauvorhabens. D.h. unser Planungsbüro überwacht und koordiniert die ausführenden Unternehmen. Dafür erstellen wir Bauzeitenpläne, führen ein Bautagebuch und nehmen fertig gestellte Leistungen ab.

Trotz sorgfältiger Planung und den besten Unternehmen treten bei jeder Baumaßnahme Baumängel auf. Zur Bauleitung gehört es selbstverständlich diese Mängel zu erkennen, zu dokumentieren und die Beseitigung dieser Mängel zu überwachen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Projektleitung ist die Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung. Wir prüfen die Rechnungen der Unternehmer für Sie und erteilen entsprechende Zahlungsfreigaben sofern der Leistungstand erreicht ist. Weiterhin halten wir die Ergebnisse in einer Kostenfeststellung fest und erleichtern Ihnen die Kostenkontrolle, damit die Baukosten nicht aus dem Ruder laufen.

Ebenfalls zur Projektleitung gehören die Bauabnahmen und schließlich die Übergabe des fertigen Projektes. Auch die Koordination mit anderen Fachplanern oder Behörden fällt in diese Leistungsphase.

Um die Projektleitung wirtschaftlich zu betreiben, können wir diese Leistungsphase nur in einem räumlich begrenzten Umkreis im Großraum Nürnberg ausführen. Je nach Komplexität des Bauvorhabens sind mind. wöchentliche Baustellenbesuche nötig. Daher sind wir mit der Bauleitung auf einen Umkreis von max. 1,5 Stunden Fahrzeit um unser Büro in Weißenburg beschränkt. Alle anderen Leistungsphasen können wir aber ohne weiteres in ganz Nordbayern oder darüber hinaus abwickeln.

Leistungen LPh 8

Objektüberwachung (LPh 8)

  • Überwachen und koordinieren der Ausführung
  • Aufstellen und fortschreiben eines Zeitplanes, führen eines Bautagebuches
  • Abnahme der Bauleistung
  • Feststellung von Mängeln und Überwachen der Beseitigung
  • Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle
  • Organisation behördlicher Abnahmen
  • Übergabe des Objekts
  • Auflisten der Gewährleistungsfristen