Die Effizienzhaus-Experten unseres Ingenieurbüros beraten Sie unabhängige und gezielt über die geplante Baumaßnahme. Mit unterschiedlichen Energiekonzepten bzw. Modernisierungsempfehlungen stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten durch Variantenvergleiche gegenüber.
Weiterhin können wir, in Verbindung mit einer Energieberatung, Gebäudethermografien aller zugänglichen und einsehbaren Außenseiten Ihres Hauses sowie Blower-Door-Messungen erstellen.
Den kompletten Leistungsumfang unserer Energieberater entnehmen Sie einfach den nachfolgenden Punkten.
Als Planungs- und Ingenieurbüro erstellen wir für Sie bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für Wohn- und Nichtwohngebäude. Dabei sind wir von der dena und der KfW zugelassen - und ob die Qualität des Energieausweises stimmt, erkennen Sie am „dena Gütesiegel“.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ermöglicht eine objektive Einschätzung der einzelnen Bauteile hinsichtlich ihrer Wärmeverluste, die Heizungsanlage wird in die Berechnung ebenfalls berücksichtigt. Der rechnerische Nachweis erfolgt bauteilbezogen auf Grundlage normierter Klimabedingungen.
Im Gegensatz zum bedarfsorientierten Energieausweis beruht der verbrauchsorientierte Energieausweis auf den Abrechnungen des Energielieferanten über einen Zeitraum von 3 Jahren, welche ausgewertet werden.
Unsere KfW-Sachverständigen beraten Sie umfassend zu den verschiedensten Fördermittelprogrammen sowohl beim Neubau als auch bei Gebäudesanierung, z.B.
- Förderprogramm- 151+430 – Sanierung zum Effizienzhaus
- Förderprogramm- 152+430 – Sanierung mit Einzelmaßnahmen
Die Beratung gliedert sich in drei Phasen:
In der ersten Phase untersuchen wir die Energieeffizienz des Gebäudes vor Ort. Dabei geht es vor allem um die energetischen Schwachstellen jedes einzelnen Bauteils.
In der zweiten Phase erstellen wir einen umfangreichen Beratungsbericht, in dem die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes und der Heizungsanlage beschrieben und bewertet wird. Es werden Sanierungsvarianten ausgearbeitet und verschiedene Vorschläge zu Energieeinsparmaßnahmen, sowie eine Übersicht zur Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen ausgearbeitet.
In der dritten Phase erfolgt das persönliche Beratungsgespräch. Wir händigen den Beratungsbericht aus und besprechen mit ihnen den Inhalt der einzelnen ausgearbeiteten Modernisierungsvarianten.
Auf Wunsch arbeiten wir in die Energieberatung auch eine thermografische Gebäudeuntersuchung oder eine Luftdichtheitsprüfung Ihres Gebäudes mit ein.
Gebäudethermografie in Verbindung mit einer Energieberatung.
Thermografie aller zugänglichen und einsehbaren Außenseiten Ihres Hauses
Blower-Door-Messung in Verbindung mit einer Energieberatung.
Beschreibung des Messverfahrens nach Verfahren A der DIN 13829 Erläuterung des Messprotokolls zur Information des Beratungsempfängers Lokalisierung und Beschreibung der im Messverfahren festgestellten Schwachstellen Integration der Ergebnisse in einem separaten Beratungsberichts.
Wir erstellen die bautechnischen Nachweise für den Wärmeschutz, sowohl für Bauanträge als auch für die Beantragung von Fördermitteln, zum Beispiel bei der KfW Bank.
Die Berechnung erfolgt derzeit für Wohngebäude wahlweise nach DIN 4108-6 / DIN 4701-10 oder nach DIN V 18599. Für Passivhäuser wird zusätzlich der Nachweis mit dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) geführt.
Für Nichtwohngebäude erfolgt die Berechnung nach DIN V 18599
Mit einer Wärmebrückenberechnung zeigen wir Ihnen Schwachstellen Ihrer Gebäudehülle auf.
Mit steigenden Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden spielt der Nachweis von Wärmebrücken eine immer bedeutendere Rolle. Die Bauteilflächen werden nach heutigem Dämmstandard bereits so stark gedämmt, dass sich meist eine sinnvolle Verstärkung der Dämmung zur Verbesserung der Energiebilanz nicht vertreten läßt.
Im rechnerischen Nachweis sollten daher die Wärmebrücken nicht pauschal, wie bisher meist angenommen, sondern mit dem Einzelnachweis berücksichtigt werden.
Wir erstellen auf Wunsch einen rechnerischen Nachweis für Bauteilkonstruktionen (Feuchteschutzberechnungen), um festzustellen, ob es zum Tauwasserausfall in Bauteilen kommt.
Somit haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Bauteile wie zum Beispiel Dach, Wand und Bodenplatte frei von Feuchteschäden sind.
Erstellung von Lüftungskonzepten für alle Wohngebäudearten nach DIN 1946 Teil 6.
Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes ist Pflicht und muss erstellt werden bei: